Legionellenprophylaxe

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die im Trinkwasser in natürlicher Form vorhanden sind. Diese Bakterien können sich in Warmwasserinstallationen bei einem Temperaturbereich von 25°C – 50°C stark vermehren und führen beim Einatmen des vernebelten Wassers im schlimmsten Fall zu einer Lungenentzündung mit tödlichem Ausgang.


Es besteht aber keine Gefahr beim Trinken von legionellenhaltigem Wasser.

Warum wurde die Prüfung eingeführt?

Die durch die Legionellen hervorgerufenen Krankheiten wurden in der Vergangenheit stark unterschätzt. Fachleute vermuten bei einer jährlich gemeldeten Anzahl von ca. 650 Fällen in Deutschland eine Dunkelziffer von ca. 20.000 – 30.000 Fällen pro Jahr.

Wo besteht die höchste Infektionsgefahr?

Das höchste Risiko einer Infektion besteht in folgenden wasservernebelnden Bereichen:

Die Gefahr erstreckt sich also nicht nur auf den öffentlichen, sondern auch auf den privaten und gewerblichen Bereich wie:

Wer hat die gesetzliche Pflicht zu Prüfen?

Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 müssen nicht nur öffentliche Gebäude und Hochrisikobereiche auf Legionellen untersucht werden, sondern auch Wohnungsvermieter werden jetzt in die Pflicht genommen, wenn das Boilervolumen > 400 Liter oder der Rohrleitungsinhalt zwischen Boiler und Entnahmestelle > 3 Liter ist.
Ein- und Zweifamilienhäuser sind zwar von der Untersuchungspflicht ausgenommen, eine vorsorgliche Kontrolle ist aber auch hier empfehlenswert.
Diese Legionellenuntersuchung ist mindestens alle 3 Jahre zu wiederholen. Die Erstuntersuchung müßte seit 31.12.2013 bereits erfolgt sein.
Was droht bei Unterlassung?

Ein Verstoß gegen die Vorgaben der TrinkwV kann für Vermieter und Verwalter nach §§ 24-25 der TrinkwV 2001:2012 folgende schwerwiegenden Konsequenzen haben:

Was fordert der Gesetzgeber laut TrinkwV?

Wenn Sie mit Ihrer Liegenschaft unter die Prüfungspflicht fallen, so sind insbesondere folgende Regelungen der TrikwV für Sie relevant:

Wie können wir Ihnen helfen?

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Im Falle einer Legionellenkontamination:

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