Legionellenprophylaxe

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die im Trinkwasser in natürlicher Form vorhanden sind. Diese Bakterien können sich in Warmwasserinstallationen bei einem Temperaturbereich von 25°C – 50°C stark vermehren und führen beim Einatmen des vernebelten Wassers im schlimmsten Fall zu einer Lungenentzündung mit tödlichem Ausgang.


Es besteht aber keine Gefahr beim Trinken von legionellenhaltigem Wasser.

Warum wurde die Prüfung eingeführt?

Die durch die Legionellen hervorgerufenen Krankheiten wurden in der Vergangenheit stark unterschätzt. Fachleute vermuten bei einer jährlich gemeldeten Anzahl von ca. 650 Fällen in Deutschland eine Dunkelziffer von ca. 20.000 – 30.000 Fällen pro Jahr.

Wo besteht die höchste Infektionsgefahr?

Das höchste Risiko einer Infektion besteht in folgenden wasservernebelnden Bereichen:

  • Duschen
  • Klimaanlagen
  • Saunen
  • Dampfbäder

Die Gefahr erstreckt sich also nicht nur auf den öffentlichen, sondern auch auf den privaten und gewerblichen Bereich wie:

  • Mietwohnungen
  • Hotels
  • Sportstätten
  • Fitnessstudios
  • Krankenhäuser
  • Schulen
  • Seniorenheime
  • Sanitärräume in Betrieben

Wer hat die gesetzliche Pflicht zu Prüfen?

Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 müssen nicht nur öffentliche Gebäude und Hochrisikobereiche auf Legionellen untersucht werden, sondern auch Wohnungsvermieter werden jetzt in die Pflicht genommen, wenn das Boilervolumen > 400 Liter oder der Rohrleitungsinhalt zwischen Boiler und Entnahmestelle > 3 Liter ist.
Ein- und Zweifamilienhäuser sind zwar von der Untersuchungspflicht ausgenommen, eine vorsorgliche Kontrolle ist aber auch hier empfehlenswert.
Diese Legionellenuntersuchung ist mindestens alle 3 Jahre zu wiederholen. Die Erstuntersuchung müßte seit 31.12.2013 bereits erfolgt sein.
Was droht bei Unterlassung?

Ein Verstoß gegen die Vorgaben der TrinkwV kann für Vermieter und Verwalter nach §§ 24-25 der TrinkwV 2001:2012 folgende schwerwiegenden Konsequenzen haben:

  • Stilllegung der Wasserversorgungsanlage, verbunden mit möglichen Mietminderungen
  • Klagen von Betroffenen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld
  • Bußgelder bis 25.000 Euro und – bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz – Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren

Was fordert der Gesetzgeber laut TrinkwV?

Wenn Sie mit Ihrer Liegenschaft unter die Prüfungspflicht fallen, so sind insbesondere folgende Regelungen der TrikwV für Sie relevant:

  • § 14 Untersuchungspflicht
  • Einbau von Probenahmeventilen
  • Probenahme durch akkreditierte Probenehmer
  • § 15 Untersuchung
  • Trinkwasseranalyse durch zertifiziertes Labor
  • § 16 Anzeige und Handlungspflicht
  • Bei positiven Befund unverzügliche Anzeige an das Gesundheitsamt
  • Einleitung der erforderliche Maßnahmen
  • § 21 InformationspflichtDokumentation
  • Information des Gesundheitsamtes und der Mieter
  • 10- jährige Archivierung der Dokumente

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir bieten Ihnen die Komplettlösung!

  • Klärung und Koordination aller für die Untersuchung notwendigen Schritte
  • Wasserprobenentnahme durch qualifizierte und akkreditierte Probe-nehmer
  • Legionellenanalytik nach ISO 11731 und DIN EN ISO 11731-2 in einem zertifizierten Labor
  • Auf Kundenwunsch Erstellung von Hausaushängen und Mieteranschreiben zur Informationsübermittlung.

Im Falle einer Legionellenkontamination:

  • Sanierungsberatung, Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen und Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen
  • Erstellung einer Gefährdungsanalyse
  • Auf Kundenwunsch Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Ergebnisübermittlung
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